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Grundriss der Kriminologie (Killias et al., 2011) sowie der Vorlesungsstoff (inkl. alle von Studierenden vorbereiteten Präsentationen, unabhängig davon, ob diese präsentiert wurden).
A. Die Vorlesung steht allen Studierenden offen.
B. Personen, welche die Vorlesung "Kriminologie I" besucht und den Leistungs-nachweis erfolgreich absolviert haben, können als Leistungsnachweis einen Vortrag vorbereiten. Dazu gehören:
Die Zuteilung (Themen und Daten) erfolgt in der ersten Vorlesungsstunde.
C. Falls sich mehr Personen für ein Referat anmelden, als es Plätze hat (ca. 50), kommt folgendes Vorgehen zur Anwendung:
D. Personen, welche die Vorlesung "Kriminologie I" nicht besucht haben oder in der ersten Vorlesungsstunde nicht anwesend sind, müssen als Leistungs-nachweis in der "Kriminologie II" eine Prüfung ablegen. Je nach Anzahl Personen wird diese mündlich oder schriftlich durchgeführt (wird nach der Stornierungsfrist bekannt gegeben). Wer die Vorlesung "Kriminologie I" nicht besucht hat, muss sich den Stoff vorgängig selber aneignen. Grundlage ist der "Grundriss der Kriminologie" von Killias/Kuhn/Aebi.
Für Studierende, welche ein Referat halten, gilt eine Anwesenheitspflicht; es wird eine Präsenzliste geführt. Für Studierende, welche eine Prüfung ablegen, gilt keine Anwesenheitspflicht.
Formelle Anforderungen an schriftliche Arbeit
Die schriftliche Arbeit sollte ca. 5 Seiten Text umfassen, wahlweise mit einem zusätzlichen Titelblatt. Die Zitierweise kann frei gewählt, muss aber einheitlich verwendet werden.
Abmeldung
Wer sich während der Modulbuchungsfrist aus dem Modul wieder abmeldet, ist gebeten, dies uns schriftlich mitzuteilen, damit wir den Vortragsplan anpassen können.
Fragen
Allfällige inhaltliche Fragen, Ideenskizzen, Vortragsstrukturen o.ä. sind bitte direkt an Prof. Killias (martin.killias[at]ius.uzh.ch) zu schicken.
Organisatorische Fragen bitte an den Lehrstuhl (lst.killias[at]ius.uzh.ch).