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Der Lizenzvertrag ist die praktisch wichtigste Art der Vereinbarung, um immaterielle Güter – Patente, Marken, Urheberrechte, Design, Know-How – unter dauerhaftem Beizug eines Dritten zu nutzen. Mit Blick auf die wirtschaftliche Wertschöpfung gehört er zu den wichtigsten Vertragstypen überhaupt; dennoch ist er gesetzlich nicht geregelt, sondern ein von der Doktrin und der Praxis punktuell entwickeltes rechtliches Gebilde an der Schnittstelle von Immaterialgüterrecht und Vertragsrecht, bei dem in der Praxis auch von ausländischen Parteien sehr oft schweizerisches Recht vereinbart wird.
Die Reflexion des Lizenzvertrags im Kontext des geltenden schweizerischen Schuldrechts bildet Kernthema der ersten Modulhälfte, wobei auch die moderne Schuldrechtsentwicklung (europäisches Soft Law) und registerrechtliche Fragestellungen Beachtung finden.
Kartellrechtlich sind Lizenzverträge nicht ganz einfach zu beurteilen. Zum einen können sie – insbesondere im Rahmen sogenannter Technologietransfervereinbarungen – durchaus volkswirtschaftlich positive Wirkungen zeitigen, so etwa Doppelspurigkeiten bei Forschung und Entwicklung vermeiden und den Wettbewerb auf abgeleiteten Märkten intensivieren bzw. überhaupt erst ermöglichen. Gleichzeitig verursachen die zugrunde liegenden Immaterialgüterrechte aber absolute Schutzpositionen, die – eine entsprechende Marktmacht vorausgesetzt – Missbrauch begünstigen. Dieser kann sich z.B. in der Abschottung von Märkten, in diskriminierenden Lizenzbedingungen oder in der gänzlichen Lizenzierungs-verweigerung niederschlagen.
Vor diesem Hintergrund ist die zweite Hälfte des Moduls der Auseinandersetzung mit den Wettbewerbsordnungen der Schweiz und der EU gewidmet.
Die Lehrveranstaltungen zum Lizenzvertragsrecht werden über Zoom durchgeführt. Über den folgenden Link gelangen Sie zum Zoom-Meeting:
https://uzh.zoom.us/meeting/register/tJAvduqqqD0pGdeVj2C7GCKS6vJVPpOHsCCq