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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Uhlmann

Öffentliches Verfahrensrecht (Master) FS 2021

Informationen

Vorlesungsnummer:  3986
Termine: Dienstag, 14:00–15:45 Uhr
Veranstaltungsform: Die Veranstaltung findet per Zoom statt (Einwahllink).
Dozierende:

Prof. Dr. Isabelle Häner

Prof. Dr. Felix Uhlmann

Prof. Dr. Stefan Vogel

Beschreibung:

Mehr als die Hälfte der bundesgerichtlichen Urteile beruhen auf den Vorschriften des öffentlichen Prozessrechts. Über die Zuständigkeiten im Staats- und Verwaltungsrecht – etwa in den Bereichen Sozialversicherungsrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Bau-, Planungs- und Umweltrecht oder Steuerrecht – hinaus wird auch das Wirtschafts- und Finanzmarktrecht verfahrensrechtlich zunehmend den Regeln des öffentlichen Prozessrechts unterstellt, so zum Beispiel die Verfahren vor der Wettbewerbskommission WEKO oder vor der Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Veranstaltung vertieft Fragen des öffentlichen Verfahrensrechts, insbesondere zu ausgewählten verfahrensrechtlichen Instituten, zu den Eintretensvoraussetzungen, den Rechtsmitteln und zu weiteren besonderen Fragen. Die Vorlesung richtet sich an Studierende im Masterstudium mit Berufszielen in der Advokatur, in der Justiz oder in der Verwaltung.

Literatur:

Kiener Regina/Rütsche Bernhard/Kuhn Mathias, Öffentliches Verfahrensrecht, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2015

Rhinow René A./Koller Heinrich/Kiss Christina/Thurnherr Daniela/Brühl-Moser Denise, Öffentliches Prozessrecht, 3. Aufl., Basel 2014

Kölz Alfred/Häner Isabelle/Bertschi Martin, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, 3. Aufl., Zürich 2013 (auf Swisslex verfügbar)

Leider sind keine Hörerscheine verfügbar.

Programm:

Besuch BVGer:

Der Besuch am Bundesverwaltungsgericht findet dieses Jahr virtuell statt. Achtung: Die Veranstaltung findet nicht über Zoom statt. Weitere Informationen sowie den Einwahllink finden Sie hier.

Prüfung:

Es findet eine schriftliche Online-Prüfung (Essay-Prüfung) statt. Bitte beachten Sie alle Angaben im Merkblatt zu den Online-Open-Book-Prüfungen und auf der Seite der Prüfungsplanung. Fragen zum Prüfungsstoff können Sie gerne in der Vorlesung stellen.

Auch wenn die Prüfung in Anbetracht der Umstände zwangsläufig open book und open internet stattfindet (wobei jeder Austausch mit Dritten strikte untersagt ist), sollten Sie bei Ihrer Arbeit beachten, dass die Bewertung schwergewichtig anhand der Problemerkennung, Subsumption und Argumentation erfolgt. Arbeiten Sie mit den einschlägigen rechtlichen Grundlagen (z.B. «Aus Art. [...] Abs. [...] ergibt sich, dass [...]»). Soweit es notwendig ist, dass Sie auf Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen, reichen unspezifische Angaben (z.B. «Entgegen dem zu engen Wortlaut von Art. [...] wenden Lehre und Rechtsprechung diese Bestimmung auch auf [...] an.»). Ihre Lösung sieht damit im Ergebnis nicht anders aus, als dies bei einer Prüfung vor Ort der Fall wäre. Achten Sie auch auf die vollständige Angabe der zitierten Normen.  

 

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