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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Thommen

Plädieren vor Militärgericht

Seminar «Plädieren vor Militärgericht» im Herbstsemester 2023 für Bachelorstudierende

 

Inhalt und Ziel des Seminars

Die Hauptverhandlung vor einem erstinstanzlichen Militärgericht ist derjenigen vor einem erstinstanzlichen Strafgericht sehr ähnlich.

Die mündlichen Parteivorträge, auch Plädoyers genannt, sind ein wesentlicher Bestandteil einer solchen Gerichtsverhandlung. Anklage und Verteidigung legen in ihren Plädoyers ihren Parteistandpunkt in mündlicher Form dar.

Das Seminar bietet den Studierenden die Gelegenheit, derartige Plädoyers anhand konkreter und realer Fallkonstellationen vorzubereiten und in einem Gerichtssaal vor einem Gericht und Publikum vorzutragen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung und das Halten eines Plädoyers als eigene Disziplin bzw. „Kunst“ zu qualifizieren ist. Ein wirkungsvoller und letztlich erfolgreicher mündlicher Vortrag ist deutlich mehr als das blosse Verlesen eines juristischen Schriftsatzes. Im Gegensatz zu einer juristisch vollständigen Falllösung dient der mündliche Vortrag und der „Auftritt vor Schranken“ einzig der möglichst überzeugenden Darstellung eines Parteistandpunkts. Er soll Gericht und Publikum sowohl inhaltlich wie auch rhetorisch überzeugen. Da Technik und Taktik des Plädierens vor Militärgericht derjenigen vor einem zivilen Strafgericht sehr ähnlich sind, können wertvolle Erfahrungen für die Zukunft gesammelt werden.

Die Teilnehmenden erhalten die anonymisierte Anklageschrift und das anonymisierte Protokoll der Hauptverhandlung eines realen Falles. Sie erstellen aufgrund dieser Unterlagen die Seminararbeit. Diese umfasst eine Analyse der Anklageschrift, eine Analyse des Sachverhalts, eine „Falllösung“ des Sachverhalts und das Plädoyer. Der Gesamtumfang (exklusive Plädoyer) soll 15 bis 20 Seiten betragen. Die Teilnehmenden nehmen hernach am Seminar die ihnen zugeteilte Parteirolle der Anklage oder der Verteidigung ein und vertreten diese in einem mündlichen Plädoyer von maximal 10-15 Minuten Dauer sowie in einem zweiten kurzen Vortrag (Replik bzw. Duplik).

Anmeldung und weiteres Vorgehen

Die Benotung des Seminars erfolgt durch eine Jury von erfahrenen Staatsanwältinnen und Verteidigerinnen. Dabei wird die die Seminararbeit zu einem Drittel und das Plädoyer zu zwei Dritteln bewertet. Es werden sechs ECTS-Punkte vergeben.

Es stehen 20 Plätze zur Verfügung.

In einer Veranstaltung im September 2023 werden die Teilnehmenden u.a. in die Technik des Plädierens eingeführt. Anschliessend werden die Fälle zugeteilt. Ende Oktober 2023 ist Abgabetermin der Seminararbeiten.

Das Seminar findet am 15. bis 17. November 2023 in einem Gerichtssaal des Obergerichts des Kantons Zürich statt.

Die Anmeldungen der UZH-Studierenden sind bis am 14. April 2023 über das auf dem folgenden Link abrufbare Formular einzureichen:Link

Der Anmeldung ist ferner ein aktueller Leistungsausweis beizufügen. Der Besuch der Vorlesung Strafprozessrecht wird vorausgesetzt. Hörende der Vorlesung Militärstrafrecht werden bevorzugt behandelt. In der Anmeldung kann auch ausgeführt werden, inwiefern ein allfälliges besonderes Interesse am Militärstrafrecht besteht.

Sie werden am 21. April 2023 eine Rückmeldung von uns erhalten, ob Sie an dem Seminar teilnehmen können. Nach erfolgter Mitteilung betr. Zuteilung zu unserem Seminar schreiben Sie bitte bis am 28. April 2023 ein E-Mail unter Angabe folgender Informationen an stefan.flachsmann@bluewin.ch

  • Name, Vorname und Matrikelnummer
  • Vollständige Adresse und Mobilnummer
  • Aktuelles Studiensemester

 

Für allgemeine Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl Prof. Thommen (sladjana.trivic@rwi.uzh.ch).

Freundliche Grüsse

Bernhard Isenring und Stefan Flachsmann

Weiterführende Informationen

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